Erleichterungen um Gottesdienste zu feiern

Erleichterungen um Gottesdienste zu feiern

Seit 15. Mai ist es wieder möglich, unter Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen öffentliche Gottesdienste zu feiern. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen ein ausreichender Abstand unter den Gläubigen, die regelmäßige Reinigung und Desinfizierung von Flächen und liturgischen Gegenständen sowie die Einrichtung von Ordnerdiensten für den Ein- und Auslass. Seit 29. Mai gibt es dafür weitere Erleichterungen.

Die genauen Regelungen etwa auch im Blick auf die Feier von Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen hat die Österreichische Bischofskonferenz in Form einer eigenen Rahmenordnung veröffentlicht, die laufend adaptiert wird. In einem dazu veröffentlichten Hirtenwort ersuchen die Bischöfe bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

 

Rahmenordnung, gültig seit 29. März - bitte klicken ...

 

Hirtenwort der Österreichischen Bischofskonferenz - bitte klicken ...

 

Text: Wolfgang Zarl

 

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