Diözesane Anweisung zum Palmsonntag

Das Bischöfliche Ordinariat an: Über Palmzweige/Palmbuschen darf dieses Jahr nur in den Häusern selbst ein Segensgebet gesprochen werden, die Palmzweige dürfen nicht irgendwohin (Kapelle, Kirche etc.) zur Segnung gebracht oder dort gesammelt und dann in die Kirche zur Segnung gebracht werden. Die Priester dürfen auch nicht zwecks Segnung der Palmzweige in der Pfarre herumfahren.