Öffentliche Gottesdienste ab 7. Februar unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich

Unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen, wie Mindestabstand von 2 Metern und verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, sind öffentliche Gottesdienste mit 7. Februar möglich - so natürlich auch in unserer Herz Jesu-Kirche!

Mit 7. Februar sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmittel und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen, sind das Tragen von FFP2-Masken und zwischen den Gläubigen der allgemein geltende Mindestabstand einzuhalten. Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

Kultusministerin Susanne Raab: „Ich danke den Kirchen und Religionsgemeinschaften und allen Gläubigen für das Durchhalten während des Lockdowns, und dass sie einen wichtigen Beitrag geleistet haben, die Infektionszahlen zu senken. Ich bin mir bewusst, dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt und bin daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen stellen die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicher, dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet.“

Zur Erinnerung

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.