Bischöfliche Anordnung für sämtliche Pfarren und Kirchenrektorate in der Diözese St. Pölten

Nach sorgfältigen Überlegungen und Beratungen im Konsistorium erlässt der Bischof folgende Detailbestimmungen hinsichtlich der Administration der Verordnung der Bundesregierung in Bezug auf Präventionsmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus: Diese Maßnahmen gelten ab sofort vorerst bis 3. April 2020:

- Die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich weitergehen, wobei die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten sind. Bei - Gottesdiensten in Kirchen dürfen demnach nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr als 500. Die Umsetzung liegt in den Händen der Pfarrer und den ihnen rechtlich Gleichgestellten, der Kirchenrektoren sowie der Pfarrgemeinden. Pfarrliche Lösungen im Sinn der genannten Vorgaben werden vom Bischof und dem Konsistorium mitgetragen. 

  • - Der Bischof erteilt die Dispens von der Sonntagspflicht, sollte der Besuch des Sonntagsgottesdienstes aufgrund der derzeitig notwendigen Umstände nicht möglich oder angeraten sein.  
  • - Auch bei Begräbnissen gelten die Vorgaben hinsichtlich der Personenobergrenzen. Als Alternative mögen Abschiedsfeiern im familiären Kreis angeboten werden. Das Requiem kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. 
  • - Diese Vorgaben gelten ebenfalls bei Taufen und Hochzeiten. 
  • - Im selben Zeitraum sind ALLE pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten, abzusagen. Beispiele dafür sind: PGR-Sitzungen, Pfarrcafe, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppenessen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente.

Als weitere Maßnahmen werden angeordnet:  

  • - Mund- und Kelchkommunion sind aus Präventionsgründen verboten. Die Kelchkommunion ist für Konzelebranten, Diakone und KommunionhelferInnen verboten. 
  • - Die Kommunionspendung hat nur durch eine einzige Person zu erfolgen.
  • - Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
  • - Der Friedensgruß durch Handreichung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen. 
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  • Auf die seitens der Diözese bereits empfohlenen Hygienemaßnahmen im Gottesdienst wird verwiesen: 
  • - Sorgfältiges Händewaschen.
  • - Priester, Diakone, Wortgottesfeier-LeiterInnen und KommunionhelferInnen sollen im Krankheitsfall (z.B. Verkühlung, Husten oder Schnupfen) auf die Ausübung ihres liturgischen Dienstes in Gottesdiensten verzichten. 
  • - Die Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewechselt werden.   - --- Türklinken und Handläufe in und am Kirchengebäude sowie häufig berührte Oberflächen wie die Oberseite der Kirchenbänke sind generell in Zeiten erhöhten Infektionsaufkommens regelmäßig zu reinigen.

Wir erinnern an das Gebet für Kranke in den Fürbitten, ebenso für Pflegende, die Apotheker- und Ärzteschaft und all jene, die sich derzeit in besonderem Maß für das Gemeinwohl einsetzen.  Die Diözesanleitung bittet alle Gläubigen, insbesondere Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko (höheres Lebensalter, Vorerkrankungen), sich vorsichtig zu verhalten und besonders zu schützen. Hingewiesen wird zudem auf die Möglichkeit, Gottesdienste über Medien (Radio, TV, Internet) mitzufeiern.