Gründonnerstag unserer Pfarre via YouTube-Stream mitfeiern

Um den Gläubigen unserer Pfarre die Möglichkeit zu geben, wird es am Gründonnerstag (19 Uhr) einen YouTube-Livestream geben., den Pastoralassistent Gerhard Jessl erstellt. Hier ist der Link dazu: https://youtu.be/J5eXAGJ-gXQ. Dafür lieferen viele aus unserer Pfarre Beiträge.

 

Übrigens: Am Karfreitag und am Karsamstag sind die Kinder der Pfarre eingeladen, zu Hause zeitgleich um 12 Uhr zu ratschen. Dies soll dann fotografiert oder gefilmt werden und es wird in den Pfarrmedien präsentiert.

 

In der Pfarre Amstetten Herz Jesu bleibt die Kirche per Seiteneingang zum Gebet offen - aber es wird dringend empfohlen, sich an die von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen zu halten: Abstand halten usw. 

 

Hier ist nochmals der Link: https://youtu.be/J5eXAGJ-gXQ


Zur Erinnerung - diese Richtlinien gilt es laut Österreichischer Bischofskonferenz einzuhalten:
1. In der Heiligen Woche feiert die Kirche die Heilsgeheimnisse, die Christus in den letzten Tages seines Lebens, von seinem messianischen Einzug in Jerusalem an, vollbracht hat. Die Gläubigen haben ein verständliches Bedürfnis, diese Tage mit besonderer Achtsamkeit zu begehen. Durch die mediale und die gegebenenfalls vor Ort statt findende Feier wird ihnen eine besondere Form der Anteilnahme ermöglicht.
2. Der Priester (Pfarrer) einer bzw. mehrerer Gemeinden, dessen Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort 4 Gläubige bitten, die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören, mit ihm den Palmsonntag und Die drei österlichen Tage zu feiern. Idealerweise, wenn nichts dagegenspricht, soll diese Gemeinschaft für alle Feiern dieselbe bleiben. Gegenüber der Gesamtgemeinde ist es sicherlich notwendig, klar zu kommunizieren, dass die kleine Gemeinschaft einen Dienst leistet, indem sie die große Gemeinde (auch die anderen (Pfarr)Gemeinden in Pfarrverbänden oder Seelsorgeräumen) repräsentiert, da diese nicht anwesend sein kann. Die Mitglieder der Feiergruppe sind keine „Auserwählten“ und auch kein „heiliger Rest“. Diese kleine Gemeinschaft feiert die Liturgie dieser Tage möglichst liturgiegerecht, d.h. den liturgischen Büchern entsprechend. Als kleine Gemeinschaft mit dem vorgeschriebenen Abstand von zumindest einem Meter zueinander wird sie sich sinnvollerweise des Altarraumes und der liturgischen Orte bedienen, soweit dies machbar ist. Die Zugänge zur Kirche sind während der Liturgie verschlossen zu halten, sodass für diese Zeit kein Zutritt für einen nicht von vornherein bestimmten Personenkreis besteht. Die Vorbereitung der Plätze und Handlungsabläufe soll auch der Sicherheit aller dienen.
3. Sie wird gebildet von den nötigen liturgischen Diensten: Priester, Diakon (wenn gegeben und möglich), LektorIn, KantorIn, MinistrantIn. Auch der Gesang soll der Liturgie entsprechend gepflegt werden nach den Möglichkeiten in der kleinen Gruppe.
4. Die Kommunion wird nur in Brotsgestalt gereicht. Bei den Eucharistiefeiern am Palmsonntag, Gründonnerstag und in der Osternacht wird jeweils eine größere Hostie bereitet, die gemäß der Anzahl der Mitfeiernden geteilt wird.
5. Weitere Gläubigen müssen von den Feiern ausgeschlossen bleiben.
6. Die Gemeinschaft trifft sich unter den zu berücksichtigenden Bedingungen zur Besprechung und Vorbereitung – unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen und vorgeschriebenen Abstände, soweit dies nicht auch durch mediale Kommunikation geschehen kann.
7. Wenn möglich, sollen die Gemeindemitglieder über die gottesdienstlichen Zeiten ihrer kleinen liturgischen Gemeinschaft informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls während dieser Zeit als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können.
8. Die üblichen äußeren Zeichen dieser Zeit können den Gläubigen eine gemeinsame Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (Glockengeläute, Ratschen, Lichter im Fenster oder am Balkon).
9. Für die Hauskirche stellen die Liturgiereferate „Hausgebete – Feiern in der Familie“ zur Verfügung. z.B. Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, Ölbergandacht am Gründonnerstag, Haus-Feier der Kreuzverehrung, Kreuzwegandacht (z.B. GL 683), Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung für die Nacht der Nächte, Segen der Osterspeisen, wobei viele weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten im Gotteslob zur Verfügung stehen.
10. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Jahr den „Großen Fürbitten“ am Karfreitag zu, denn gerade hier wird die Verbundenheit im Gebet angesichts von Leid und Tod auch von der österlichen Hoffnung getragen. Die Ortsordinarien haben die Möglichkeit, eine oder mehrere spezielle Fürbitten zur aktuellen Not anzuordnen, die dann auch im Feiern der Hauskirche Platz finden werden.